Niedobitek, Matthias1993-06-172020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251992https://orlis.difu.de/handle/difu/95837Obwohl die drei Europäischen Gemeinschaften (mit Rat, Kommission und Parlament der EG) ihrer Bezeichnung nach lediglich wirtschaftliche Ziele verfolgen, bestehen auf Gemeinschaftsebene in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und Kultur vielfältige Handlungsmöglichkeiten und -befugnisse. Neben den verbindlichen Rechtsakten nach Art. 189 EWG-Vertrag regeln hauptsächlich "Entschließungen" die kulturelle Zusammenarbeit, deren rechtliche Qualifikation Probleme aufwirft. Ob einer Entschließung rechtliche Verbindlichkeit zukommt, kann nur durch Auslegung im Einzelfall festgestellt werden. Obwohl die Kulturpolitik grundsätzlich in die Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten fällt, greift das EG-Recht auch in diese Kompetenz ein. So schränkt z.B. Art. 7 Abs. 1 EWGV den Handlungsspielraum der Mietgliedstaaten durch das allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ein, welches auch auf dem Kultursektor Gültigkeit hat. lil/difuKultur und Europäisches Gemeinschaftsrecht.MonographieS93190041EuroparechtKulturpolitikBerufsausbildungWissenschaftKompetenzGrundrechtVerfassungsrechtSchuleHochschuleInformationBildungswesenKulturEuropäische IntegrationFreizügigkeit