Bückmann, Walter1990-01-152020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/553717Der Verf. setzt sich kritisch mit der Auffassung auseinander, ein ausreichender Schutz des Bodens sei durch das geltende Umwelt- und Planungsrecht bereits hinreichend gesichert. Dem kann er jedoch nur unter der Prämisse beipflichten, daß das geforderte allgemeine Umweltgesetz in absehbarer Zeit erarbeitet und realisiert wird, und zwar einschließlich der Transformation der EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Ein allgemeines Umweltschutzgesetz wirft allerdings eine Reihe von lösungsbedürftigen Problemen auf: Harmonisierung des Umweltrechts - vom Umweltbegriff bis hin zum Umweltverfahrensrecht -, Abgrenzung der Begriffe "Umweltverträglichkeitsprüfung" und "Abwägung", Funktion, Entstehung und Anwendung von Umweltstandards (z.B. Grenz- oder Richtwerte für Bodenbelastungen). Unabhängig von diesen Fragen, erörtert der Verf., in welcher Weise bodenschutzspezifische Ergänzungen des geltenden Umwelt- und Planungsrechts im Naturschutzrecht, im Planungs- und Baurecht, im Immissionsschutzrecht, im Wasserrecht sowie im Abfallrecht vorzunehmen sind. - Sche.BodenschutzInternationales RechtUmweltschutzrechtRaumplanungsrechtStädtebaurechtLandschaftspflegerechtPlanungsgrundlageVollzugskontrolleUmweltverträglichkeitsprüfungEGUmweltpflegeBodenUmsetzungs- und Operationalisierungsprobleme des Bodenschutzes.Aufsatz aus Sammelwerk141548