1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/529933Stellt die Gemeinde in einem Flächennutzungsplan einen bestimmten Bereich als Landschaftsschutzgebiet dar, so begründet allein diese Darstellung keinen öffentlichen Belang i.S. von § 35 Abs. 3 BBauG. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist kein beachtlicher öffentlicher Belang, denn diese Ausweisung ist rechtlich bedeutungslos, da die Gemeinde zu einer Darstellung dieses Inhalts nach § 5 II BBauG nicht ermächtigt ist. (rh)FlächennutzungsplanLandschaftsschutzgebietGemeindeRechtsprechungÖffentlicher BelangVGH-UrteilRechtBundesbaugesetz§ 35 Abs.3 BBauG. VGH Bad-Württ., Urteil v. 6.8.1985 - Az. 5 S 2639/84.Zeitschriftenaufsatz116929