Dietl, FabianBacher, Philipp2018-06-122020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520181613-0235https://orlis.difu.de/handle/difu/245279Sämtliche Gemeindeordnungen/Kommunalverfassungen in den Bundesländern sehen Vorgaben für Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen vor. Zumeist sichern diese Vorgaben die kommunalen Einflussnahmemöglichkeiten im Aufsichtsrat. Hieraus wird teilweise gefolgert, dass Kommunen nur Gesellschaften mit einem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gründen dürfen. In der Folge wird es als "üblich und zweckmäßig" angesehen, dass Gesellschaftsverträge kommunaler Gesellschaften umfassende Zuständigkeitsvorbehalte des Aufsichtsrats zu Maßnahmen der Geschäftsführung vorsehen müssen. Gleichwohl die Installation eines Aufsichtsrats einige Vorteile für die beteiligte Kommune als Gesellschafterin bringen kann, sieht keine Gemeindeordnung/Kommunalverfassung eine ausdrückliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Aufsichtsrats vor. Frage ist, ob es unter verfassungs- sowie kommunal- und gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten eine Verpflichtung zur Einrichtung von Aufsichtsräten in kommunalen Unternehmen gibt und wie eine sinnvolle Kontrolle im Stadtkonzern durch einen Aufsichtsrat geregelt werden kann.Der kommunale Aufsichtsrat. Chance oder Pflicht?ZeitschriftenaufsatzD1805375GemeindeunternehmenKommunalrechtVerfassungsrechtGesellschaftsrechtAufsichtsratEinrichtungVerpflichtungKontrolle