Redmann, Jan2014-08-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520140177-9184https://orlis.difu.de/handle/difu/211731Die Abnahmeerklärung des Auftraggebers ist ein Meilenstein bei jedem Bauvorhaben. Mit ihr erklärt der Auftraggeber, dass das bestellte Werk im Wesentlichen vollständig fertig gestellt ist. Diese rechtsgeschäftliche Erklärung hat eine Vielzahl relevanter Konsequenzen, auf die nach der HOAI 2013 dringend geachtet werden muss.Die unverhoffte Abnahme.ZeitschriftenaufsatzDCF0479BaurechtBauprojektVOB/BRechtsprechung