Behrend, Britta2002-10-312020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262001https://orlis.difu.de/handle/difu/72147Die Personalpolitik der deutschen Unternehmen hat eine Veränderung erfahren. Um im Wettbewerb schnell und zeitlich begrenzt auf Marktschwankungen reagieren zu können, sind die Unternehmen bestrebt, den Arbeitseinsatz zu flexibilisieren, um so Arbeitskosten zu reduzieren. In der Praxis findet die Entsendung von Arbeitnehmern in fremde Unternehmen am häufigsten in der rechtlichen Ausgestaltung eines Werkvertrages statt. Die Arbeitnehmer werden hier als Erfüllungsgehilfen in einem Drittbetrieb eingesetzt. Erfolgt die Wahl der falschen Vertragsform dabei bewusst, ist von einem Scheinwerkvertrag die Rede. Der Scheinwerkvertrag ist eine Erscheinungsform der Fremdfirmenarbeit, d.h. es ist eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorhanden. Es wird zunächst der Fremdpersonaleinsatz auf der Basis eines Werkvertrages und in Form der Arbeitnehmerüberlassung gegeneinander abgegrenzt. Anschließend werden die Überlassungserlaubnis und ihre rechtliche Wirkung untersucht. In einem nächsten Schritt wird der Abschluss eines Scheinwerkvertrages analysiert. Es bleibt im Einzelfall zu ermitteln, welche Form der Personalbeschaffung vorliegt. Es werden Kriterien aufgestellt, die einen handhabbaren Umgang mit der Beweislastnorm ermöglichen. sg/difuScheinwerkverträge bei bestehender Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.Graue LiteraturDW10236ArbeitArbeitsrechtArbeitsvertragWerkvertragScheinwerkvertragArbeitnehmerüberlassungBeweis