Pauly, Ernst1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/529446Die Rohstoffsicherung in Hessen wird auf der Grundlage von landesweit verbindlichen Regionalen Raumordnungsplänen durchgeführt. In diesen Plänen sind alle wichtigen Rohstoff-Lagerstätten und - Vorkommen planungsrechtlich abgesichert. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre lassen in der Übernahme der Lagerstättenansprüche in Detailplanungen und in der Durchsetzung von Abbauvorhaben Mängel erkennen. Nicht klar geregelte Verfahrensabläufe zur Erlangung von Abbaugenehmigungen beeinträchtigen die Wirtschaftlichkeit der Rohstoffgewinnung. Mit Beispielen wird belegt, dass die Rohstoffgewinnung durch Planung und Verwaltung behindert wird. Die Behinderungen führen zu Mehrarbeit sowie zur Verteuerung und Verknappung von Rohstoffen. Die Gegnerschaft gegen den Rohstoffabbau nimmt zu; die Hilfestellung der politisch Verantwortlichen für die Rohstoffwirtschaft muss schnell beträchtlich verstärkt werden, wenn Dauerschäden in der Rohstoffwirtschaft vermieden werden sollen. (jw)RohstoffversorgungMineralSicherungLagerstätteRohstoffvorkommenAdministrationAbbaugenehmigungRaumordnungRessourcenDie Verknappung der mineralischen Rohstoffe aus oberflächennahen Lagerstätten durch Planung und administrative Maßnahmen. Nach: Vortrag, gehalten auf der GDMB-Hauptversammlung am 13. Mai 1982 in Freiburg/Br.; Nachdruck aus: ERZMETALL 36(1983), Heft 1.Zeitschriftenaufsatz116440