Lübbesmeyer, Gerhard1993-07-262020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/95939Die Untersuchung behandelt das Verfahren zur Bestellung eines Betreuers für Volljährige nach den Diskussions-Teilentwürfen zum Betreuungs-Gesetz (BtG), welches am 1. Januar 1992 in Kraft trat. Damit trat das BtG mit der Betreuung an die Stelle des als Entmündigungs- und Vormundschaftsrecht für geistig behinderte Volljährige sowie als Gebrechlichkeitspflegschaft für ältere Menschen bekannten Rechts, welches erhebliche Mißstände im medizinischen, therapeutischen und juristischen Bereich aufwies. Ziel des BtG soll die Stärkung der rechtlichen Position der Betroffenen sein. So soll in seine Rechte trotz Geschäftsunfähigkeit nur dort eingegriffen werden, wo es unausweichlich scheint. Der Autor erläutert zunächst die alten, z.Zt. der Erstellung der Arbeit geltenden rechtlichen Regelungen, um danach die Betreuung und deren verfahrensrechtliche Voraussetzungen, Anhörung des Betroffenen, Einholung eines Sachverständigengutachtens und die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen darzulegen. rebo/difuDas Verfahren zur Bestellung eines Betreuers nach den Diskussions-Teilentwürfen eines Gesetzes über Betreuung Volljähriger - Betreuungsgesetz - BtG - vom November 1987 und April 1988.MonographieS93210005GesetzentwurfVerfahrensrechtZivilrechtSozialrechtRechtsschutzGesetzgebungGesundheitswesenSozialwesenBetreuungVormundschaftBetreuungsgesetzPflegschaftGebrechlichkeitVolljährigkeit