Werner, Frank1981-10-122020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/480360Ohne spezifisches Raumordnungsgesetz liegt die 'Territorialplanung' in der Verantwortung des Ministerrats und der Staatlichen Plankommission. Als planmethodischer Bestandteil der mittelfristigen volkswirtschaftlichen Perspektivplanung ist sie der Sektoralpolitik sehr deutlich nachgeordnet. Ohne öffentliche Zielkonflikte ökologischer oder regionaler Art sind die raumordnungspolitischen Ziele auf industrielle Leistungssteigerung und Konzentration gerichtet. Bei fehlenden Planungsinstrumenten etwa bei der Bestands- und Erfolgskontrolle obliegt der Bestandsnachweis von Infrastrukturen vor allem den Bezirksverwaltungen, die Vorgaben der Zentralen Planung und der Industrieministerien bestimmen die Ableitung der großräumigen industriellen Investitionen. lt/difuRaumordnungRaumordnungspolitikPlanungsinstrumentWirtschaftspolitikWirtschaftsplanungDie Raumordnungspolitik in der DDR.Aufsatz aus Sammelwerk061761