Scheidler, Alfred2005-02-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/153451Mit Urteil vom 18.2.2004 bestätigte der BayVGH seine bisherige Rechtsprechung, wonach ein positiver Wesenstest für einen Kampfhund einer sicherheitsrechtlichen Anordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nicht entgegensteht. Ausgehend von den rechtlichen Regelungen zur Kampfhundehaltung setzt sich der Beitrag mit dieser Rechtsprechung auseinander und wirft einen Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.3.2004 zur Verfassungsmäßigkeit des Bundesgesetzes zu Bekämpfung gefährlicher Hunde. difuAnordnungen zur Abwehr von Gefahren durch Kampfhunde.ZeitschriftenaufsatzDI0509042VerfassungsrechtTierhaltungÖffentliche SicherheitRechtsprechungRechtsverordnungHundKampfhund