Huster, Stefan1994-09-022020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261993https://orlis.difu.de/handle/difu/99346Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG lautet: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Bisher bezog sich die Diskussion über diese Vorschrift nur darauf, wie und in welchem Maße der Gesetzgeber dadurch gebunden sein soll, während die dogmatische Struktur des Gleichheitssatzes noch weitgehend unerforscht ist. Daher versucht diese Arbeit unter Berücksichtigung rechtsphilosophischer Erkenntnisse ein Modell des Gleichheitssatzes zu entwickeln, das den sachlichen Problemen angemessen ist. Der Autor lehnt sich dabei stark an die Eingriffsdogmatik der Freiheitsrechte an, hält Art. 3 Abs. 1 GG also auch für einschränkbar. Er stellt dafür jedoch höhere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit: Der "Eingriff" darf nicht nur nicht willkürlich sein, sondern er muß verhältnismäßig im eigentlichen Sinne, also angemessen sein. lil/difuRechte und Ziele. Zur Dogmatik des allgemeinen Gleichheitssatzes.MonographieS94250012RechtsprechungAbwägungTheorieVerfassungsrechtGleichheitGleichheitssatzGleichbehandlungVerhältnismäßigkeitGerechtigkeitEingriffDiskriminierungWillkürFrauenförderung