2001-02-222020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2919990931-9220https://orlis.difu.de/handle/difu/277992Mit dem vorliegenden Jugendhilfeplan, Teilplan II, 2. Abschnitt "Individuelle Förderung und Hilfen" erreicht die Jugendhilfeplanung in Augsburg eine wichtige Zäsur. Erstmals liegen für alle leistungsbezogenen Abschnitte des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Bestandsübersichten, Ziele und empfohlene Entwicklungsleitlinien für das Oberzentrum vor. Aus dem umfangreichen Katalog von möglichen Jugendhilfeangeboten wurden folgende Planungen erstellt und vom Jugendhilfeausschuss, Stadtentwicklungsausschuss und Stadtrat verabschiedet: Jugendhilfeplan, Teilplan I Kinder- und Jugendarbeit, Kindertagesstätten, Kindergartenbedarf, Teilplan II Erziehungshilfe, 1. (Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und 2. Abschnitt (Individuelle Förderung und Hilfen). Thema dieses Planes ist der Bereich "Erziehungshilfen", wobei alle Hilfen zur Erziehung innerhalb und außerhalb der Familien inklusive Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz gemeint sind. sg/difuJugendhilfeplan. Teilplan II - Erziehungshilfe. 2. Abschnitt: Individuelle Förderung und Hilfen.Graue LiteraturDR6411JugendhilfeSozialinfrastrukturBestandsaufnahmeBedarfsanalyseStatistikJugendhilfeplanungErziehungshilfeJugendsozialarbeitJugendschutzFamilienhilfeErziehungsberatungTagesgruppeVollzeitpflegeGruppenarbeitHeimerziehungEinzelfallhilfeEingliederungshilfeSeelische BehinderungInobhutnahmeJugendgerichtshilfe