Waniorek, Gabriele1990-04-182020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261989https://orlis.difu.de/handle/difu/554922Arbeits- und Sozialrecht sind so eng miteinander verzahnt, daß privatautonomer Gestaltung bei der Wahl der Rechtsform für Teleheimarbeit enge Grenzen gezogen sind. Wegen der für Arbeitnehmer und Heimarbeiter z. T. verschiedenen Regelungskonzepte im Sozialrecht besteht Vertragsfreiheit nur insoweit, wie die vertragliche Vereinbarung sich dazu nicht in Widerspruch setzt. Teleheimarbeit zwingt zum Rückgriff auf einen streng an arbeitsorganisatorischer Weisungsbindung orientierten Arbeitnehmerbegriff. Die Abgrenzung von Teleheimarbeit auf der Basis von Heimarbeitsverträgen von solcher, die außerhalb des Heimarbeitsrechts anzusiedeln ist, fördert zu Tage, daß die neuen Formen dezentraler Bürotätigkeit zu einer Präzisierung des Heimarbeiterbegriffs nötigen. Im Gegensatz zu herkömmlicher gewerblicher Heimarbeit ist im Einzelfall festzustellen, ob die Geschäftsbeziehungen zu einem Auftraggeber die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Beschäftigten bilden und er mithin von diesem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig ist. kmr/difuTeleheimarbeitArbeitsrechtRechtsformInformationstechnologieEDVTarifvertragSozialrechtBetriebsverfassungsgesetzSozialwesenInformationArbeitWirtschaftArbeitsplatzGestaltungsformen der Teleheimarbeit.Monographie142780