Illert, Dietmar1980-01-302020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261976https://orlis.difu.de/handle/difu/430800Der Verfasser fragt, ob das auf dem Grundsatz des gleichwertigen Gebens und Nehmens beruhende Prinzip der Gegenseitigkeit in den künftigen Verträgen der Bundesrepublik mit spezifisch fremdenrechtlichem Inhalt noch empfohlen werden kann.Er versucht zunächst, das Gegenseitigkeitsprinzip im altgriechischen Fremdenrecht zu beleuchten und mit den vielgestaltigen völkerrechtlichen Verträgen der Bundesrepublik zu vergleichen, und stellt fest, daß es von den ersten Anfängen des Rechts bis hin zum modernen völkerrechtlichen Fremdenrecht nichts von seiner Bedeutung und Aktualität eingebüßt hat.Lediglich in seinen Erscheinungsformen ist es subtiler ausgebaut worden.Die Bedeutung des Gegenseitigkeitsprinzips für zukünftige Verträge wird vor allem darin gesehen, daß es speziell im Bereich des völkerrechtlichen Fremdenrechts zur Überwindung der Interessengegensätze der einzelnen Staaten das einzige Mittel ist, um erfolgreiche Vereinbarungen zu erreichen.AusländerrechtVölkerrechtGegenseitigkeitsprinzipAusländerRechtsgeschichteRechtsvergleichungRechtPolitikGeschichteDas Prinzip der Gegenseitigkeit im Ausländerrecht.Monographie004867