1990-08-162020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261989https://orlis.difu.de/handle/difu/556453Die im Rahmen der Reihe "Lokale und regionale Strukturen von Europaratsmitgliedsstaaten" herausgegebene Datensammlung befaßt sich mit den lokalen und regionalen Regierungsstrukturen Schwedens. Die Lokalverwaltung Schwedens ist durch ausgedehnte Machtbefugnisse gekennzeichnet und handelt durch Regionalbehörden und Gemeinden. Deren Aufgaben sind durch den Local Government Act (1977) und Spezialgesetze geregelt. "Landstingskommunen" (etwa: Kreistage) haben ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Kreise sind hauptsächlich mit dem Gesundheitswesen, daneben mit dem schulischen und sozialen Sektor befaßt. Die Gemeinden sind für die Funktionen, die den Einzelnen direkt betreffen, verantwortlich (z. B. Sozialhilfe, Umwelt, Wasserversorgung). Die Kreisverwaltungsbehörde ("Länsstyrelse") ist der Hauptrepräsentant der Zentralregierung auf der Kreisebene; die planende und allgemeine Verwaltung und die Verwaltung der Justiz fallen in ihre Kompetenz. vka/difuVerwaltungsorganisationBehördeRegierungRegionalstrukturKommunalstrukturKommunalverwaltungStaatsaufbauBevölkerungsstrukturVerwaltungStaat/VerwaltungOrganisationSweden. Data sheets based on national replies to the survey conducted by the steering committee for local and regional authorities. (Schweden. Datenpapiere auf der Basis von nationalen Antworten auf die Umfrage des Lenkungsausschusses für Lokal- und Regionalbehörden.)Graue Literatur144397