Bock, Irmtraud2019-11-192020-01-062022-11-262020-01-062022-11-262019https://orlis.difu.de/handle/difu/252613Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg kennt zwei Organe: den Gemeinderat als Hauptorgan und Vertretung der Bürger sowie den Bürgermeister als weiteres Verwaltungsorgan. Diese Rangfolge bedeutet nicht, dass der Gemeinderat dem Bürgermeister übergeordnet ist - beide Organe sind vielmehr grundsätzlich voneinander unabhängig, mit eigenen gesetzlichen Zuständigkeiten. Die Volkswahl des Bürgermeisters und damit einerseits seine Unabhängigkeit vom Gemeinderat sowie seine Eigenschaft als Vorsitzender des Hauptorgans und andererseits die enge Verzahnung der beiden Gemeindeorgane kennzeichnen die Kommunalverfassung Baden-Württemberg als Süddeutsche Ratsverfassung. Die Zuständigkeiten zwischen dem Gemeinderat und dem Bürgermeister sind teils durch die Gemeindeordnung, teils durch andere Gesetze und teils durch die Hauptsatzung einer Gemeinde abgegrenzt.Die kommunale Verfassung - ein Zusammenspiel von Gemeinderat und Bürgermeister.ZeitschriftenaufsatzD1909213VerfassungGemeindeGemeindeordnungGemeinderatBürgermeisterKooperation