Frömel, Roland1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261968https://orlis.difu.de/handle/difu/439790Auf der Grundlage des Haushaltsplans werden ohne gesetzliche Deckung häufig Leistungen vergeben. In den damit zusammenhängenden Rechtsfragen argumentiert man vielfach mit dem mangelnden Rechtssatzcharakter des Haushaltsplans; insbesondere lehnt man mit dieser Begründung seine Eignung als Ermächtigungsgrundlage ab. Die Begründung der heutigen Staatsrechtslehre für die mangelnde Rechtssatzqualität des Haushaltsplans vermag nicht zu überzeugen. Weder § 24 RHO noch das Bepackungsverbot sprechen gegen seinen Rechtssatzcharakter. Er entspricht allen Mindestanforderungen einer gesetzlichen Grundlage, seine gegenwärtige Ausgestaltung ist jedoch änderungsbedürftig.FinanzhaushaltFinanzrechtVerwaltungsrechtRechtsprechungGrundgesetzHaushaltsplanRechtsgrundlageRechtsnaturErmächtigungsgrundlageAnspruchsgrundlageDer Haushaltsplan als gesetzliche Grundlage der Leistungsverwaltung.Monographie014989