David, Hans-Joachim1994-02-222020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261993https://orlis.difu.de/handle/difu/97719Durch das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) von 1991 wurden auch die Vorschriften über den Jugendhilfeausschuß (Nachfolger des Jugendwohlfahrtsausschusses) geändert, mit deren Zusammensetzung, Verfahren (Bestellung des Vorsitzenden und des Stellvertreters, Besetzung des Ausschusses) und Kompetenzen aus verwaltungs- und verfassungsrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung des Landesrechts von Nordrhein-Westfalen sich die Studie befaßt. Der Autor stellt die historische Entwicklung seit dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) von 1922 über die Novelle von 1961 bis hin zur Gegenwart dar. Insbesondere geht der Autor auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 1967 ein, welches den §12 Abs. 1 KJHG für nichtig erklärte. Damit stellte das BVerfG klar, daß die Bundesländer im föderalen System gewisse Kompetenzen im Kommunalrecht besitzen. rebo/difuDer Jugendhilfeausschuß. Zusammensetzung, Verfahren und Kompetenzen aus verwaltungs- und verfassungsrechtlicher Sicht.MonographieS93470009JugendhilfeVerfahrenKompetenzSozialrechtRechtsprechungRechtsgeschichteVerfassungsrechtKommunalrechtSozialwesenJugendhilferechtJugendamtMitgliedschaftJugendhilfeausschussJugendwohlfahrtsgesetz