2002-03-082020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020044-3735https://orlis.difu.de/handle/difu/466181. Eine kommunale Satzungsregelung, deren Grenzwert um ein Vielfaches strenger ist als von § 59 Abs.2 Satz 1 NordrhWestfWG gefordert, geht weit über das nach dem Stand der Technik Machbare hinaus und ist unverhältnismäßig. 2. Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung beider Regelwerke ist der gemeindliche Satzungsgeber nicht gehindert, neben den durch die Indirekteinleiterverordnung geregelten Vorgaben seinerseits weitere Einleitungsbedingungen zu regeln. Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.1.2001 - 14 K 7566/95 -. difuÖffentlich-rechtliches Kanalbenutzungsverhältnis.ZeitschriftenaufsatzDC2470EntsorgungGemeindeAbwasserbeseitigungAbwasserkanalAbwassereinleitungSchadstoffGrenzwertIndirekteinleiterEinleitungserlaubnisKanalbenutzungAbwassersatzungGemeindesatzung