Leisner-Egensperger, Anna2010-10-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520100029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/171155Die Landesverfassungsgerichte haben oft Finanzausgleichsgesetze zu überprüfen, meist in Entscheidungen über Kommunalverfassungsbeschwerden des Landesrechts. Dabei geht es einerseits um die Beschwerdebefugnis der betreffenden Gemeinde, darum also, worin und inwieweit sie in ihrem verfassungsmäßig gesicherten Recht der Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG und entsprechende Bestimmungen der Landesverfassungen) durch - zu geringe - Landeszuweisungen verletzt sind. Darüber hinaus bedürfen einzelne gesetzgeberische Gestaltungsformen, insbesondere Pauschalierungen, zu Aufgaben und Finanzkraft der Kommunen sowie der des jeweiligen Landes der Untersuchung. Entscheidungen des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 3. Mai 2005 sowie vom 28. Oktober 2010 bieten dazu einen aktuellen Anlass.Die Finanzausgleichsgesetze der Länder und das kommunale Selbstverwaltungsrecht - Voraussetzungen zulässiger Kommunalverfassungsbeschwerden.ZeitschriftenaufsatzDM10092427FinanzausgleichFinanzausgleichsgesetzBundeslandKommunale SelbstverwaltungRechtsschutzKommunalverfassungsbeschwerdeSchlüsselzuweisung