Berschin, Felix2003-11-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520030020-9511https://orlis.difu.de/handle/difu/128399Der "Schwarze Peter" der ÖPNV-Liberalisierung ist wieder dort, wo er hingehört, nämlich in Deutschland. In dem EuGH-Urteil vom 26.7.2003 wurde dem deutschen Spiel ein Ende bereitet, allein Brüssel und Luxemburg die Schuld an der Einführung des als dringend notwendig erachteten Wettbewerbs im ÖPNV-System zuzuweisen. Einerseits stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass Ausgleichszahlungen für gemeinwirtschaftliche Aufträge bei Fehlen einer Ausschreibung nur unter strengen Kriterien zulässig sind. Andererseits ist aber im ÖPV vorrangig die Verordnung Nr. 1191/69 EWG anzuwenden. Nur einzelne Unernehmen können von dieser Verordnung und der damit verbundenen, vom nationalen Gesetzgeber angeordneten Ausschreibungspflicht ausgenommen werden, wenn strenge Kriterien der Rechtssicherheit eingehalten werden. Der EuGH hat hierbei Zweifel, ob die von ihm aufgestellten Vorgaben der Rechtssicherheit und Klarheit eingehalten werden. Er hat aber letztlich die Entscheidung wieder an des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückgegeben. difuÖPNV-Reform am Scheideweg. Die Nahverkehrsfinanzierung nach dem Urteil des EuGH.ZeitschriftenaufsatzDC4067Öffentlicher VerkehrÖPNVVerkehrsunternehmenNahverkehrWettbewerbVergabeverfahrenAusschreibungAusschreibungspflichtVerkehrsfinanzierungEuGH-Urteil