1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/531390Die in einem Bebauungsplan enthaltene Festsetzung eines Spielplatzes für Kleinkinder mit einer Größe von ca. 1.000 qm in einem allgemeinen Wohngebiet stellt für einen Anlieger grundsätzlich keinen die Antragsbefugnis gegen den Bebauungsplan begründenden Nachteil dar. Der Beschluss stützt sich auf folgende §§: 1 VI, 5 II Nr. 5, 9 I Nr. 15 BBauG und 47 II VwGO. (-y-)BebauungsplanKinderspielplatzWohngebietLärmschutzRechtsprechungBundesbaugesetzNachbarschutzZulässigkeitZumutbarkeitBeschlussBaunutzungsverordnungKinderspielplatz im Wohngebiet; VwGO § 47 Abs. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 19.9.1985 - Az. 5 S 386/85.Zeitschriftenaufsatz118389