1994-09-192020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2619933-555-00967-2https://orlis.difu.de/handle/difu/35058Am 1. Juli 1993 ist in der Bundesrepublik Deutschland nach Änderungen des Grundgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Ausländergesetzes eine Asylrechtsreform von erheblicher Bedeutung in Kraft getreten. Ziel dieser Reform ist der Ausschluß vom Asylverfahren für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sowie grundsätzlich für Ausländer, die aus einem sicheren Drittsaat einreisen, die Verkürzung des Asylverfahrens für Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten sowie für Ausländer, die gröblich wesentliche Mitwirkungspflichten verletzen, bei schweren Straftaten und in anderen Fällen offensichtlicher Unbegründetheit, die Verhinderung von Mißbräuchen durch einen erweiterten Informationsaustausch öffentlicher Stellen und Erweiterung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen sowie die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren. difuAusländerrecht einschließlich Asylrecht. Vorschriftensammlung. 12., neubearb. Aufl.MonographieD9402065AusländerSozialrechtEGArbeitsförderungsgesetzVerfahrenAusländerrechtAsylrechtAufenthaltsrechtFlüchtlingArbeitserlaubnisVerfahrensbeschleunigungVereinfachungHerkunftsgebietVerfolgung