Farenholtz, ChristianKrautzberger, Michael1986-05-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/522907Die Praxis der Stadterneuerung (der Entwicklungspolitik für bestehende Quartiere), wie sie sich vor allem seit der zweiten Hälfte der 70er Jahre entwickelt hat, zeigt, daß die Vorstellung vom Ausnahmecharakter städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen als überholt angesehen werden muß. Die Stadtentwicklungsaufgaben im Bestand haben sich erheblich ausgeweitet. Sie sind zu einem wichtigen Feld der kommunalen Investitionstätigkeit geworden, sie sind städtebaulicher Normalfall. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich die Aufgabe, die Rechtsgrundlagen für die Stadterneuerung vom sanierungsrechtlichen Ausnahmecharakter zu befreien und sie mit dem allgemeinen Städtebaurecht zusammenzuführen. Die Probleme einer Verschmelzung von BBauG und StBauFG werden für den Bereich der städtebaulichen Planung und ihrer Sicherung sowie der Durchsetzung städtebaulicher Planungen untersucht und mit Vorschlägen über die mögliche Fortentwicklung des Rechts verbunden. Ausgehend von einer Darstellung der besonderen Planungs- und Steuerungsbedürfnisse für den Bestand wird die Struktur des Städtebaurechts für eine bestandsorientierte Stadtentwicklungspolitik dargestellt. Als Instrument zur Entwicklungssteuerung im Bestand wird das Modell eines "städtebaulichen Maßnahmegebiets" erläutert. difuBaurechtStädtebauförderungsgesetzBundesbaugesetzVerschmelzungReformdiskussionStadterneuerungBestandssicherungStadtentwicklungsplanungRechtPlanungsrechtStrukturen eines bestandsorientierten Städtebaurechts.Zeitschriftenaufsatz106143