Kraus, Werner2008-04-302020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920120723-7022https://orlis.difu.de/handle/difu/260568Die Bezirke übernehmen im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe seit 2008 die Kosten für Schulbegleiter in Regel- und Förderschulen. 2007 finanzierten die damals zuständigen kreisfreien Städte und Landkreise nach Informationen des Kultusministeriums bayernweit rund 400 Schulbegleiter. Im Jahr 2012 ist diese Zahl auf weit über 2.000 angestiegen; die Bezirke wenden dafür insgesamt über 30 Mio. auf. Im Licht der UN-Konvention stellt sich aber die Frage, ob das inklusive Schulsystem auch künftig mit Sozialhilfeleistungen realisiert werden soll, oder ob die Schule die alleinige Verantwortung für die schulische Bildung übernehmen sollte. Dies würde bedeuten, dass der Freistaat Bayern auch für Schulbegleiter zuständig werden würde.Die Zukunft der Schulbegleitung in Bayern.ZeitschriftenaufsatzDMR0501259BildungswesenSozialwesenAllgemeinbildende SchuleSchuleSchülerBehinderterKindJugendlicherSozialhilfeLandGemeindeFinanzierungSchulbegleitungEingliederungshilfeErziehungshilfeAmbulante HilfeInklusionZuständigkeitFörderschule