Kniep, Klaus2004-02-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252004https://orlis.difu.de/handle/difu/177737Nach Ansicht des Verfassers müssen sowohl Mieter wie Vermieter die Möglichkeit haben, die Durchführung von Mobilfunkabschottungsmaßnahmen entweder als außergewöhnliche Belastung oder im Rahmen von Erhaltungsaufwendungen bzw. gegebenenfalls als Anschaffungskosten im Rahmen ihrer Steuererklärung geltend zu machen. difuMobilfunk und Steuerfragen.ZeitschriftenaufsatzDR10299VersorgungKommunikationstechnologieAntennenanlageStandortSteuerrechtMobilfunkZulässigkeitAllgemeinwohl