1987-06-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/532990Das Baugesetzbuch, das die Bestimmungen des Städtebauförderungs- und des Bundesbaugesetzes zusammenfasst, soll am 1.7.1987 in Kraft treten. Das Baugesetzbuch soll das Bauen in den Stadtzentren und außerhalb der Städte erleichtern, zugleich aber ungehemmten Bodenverbrauch und Zersiedlung der Landschaft stoppen. Die Umorientierung des Städtebaurechts des Bundes auf die Innenentwicklung soll ein Marktstein für die weitere städtebauliche Entwicklung darstellen. Das Baugesetzbuch stellt, so Bundesbauminister Schneider, gleichzeitig einen Durchbruch für Umweltschutz und Umweltvorsorge im Boden- und Planungsrecht dar. Der Bericht nennt weitere Aufgaben und Schwerpunkte des Gesetzes, das seine Ursprünge in einem Referentenentwurf für ein Städtebaugesetz des preußischen Staatsministeriums aus dem Jahre 1926 hat. (hb)StädtebauförderungsgesetzBauplanungStadtplanungUmweltschutzVorschriftBodenrechtPlanungsrechtVerwaltungsvereinfachungBaugesetzgebungBaugesetzbuchRechtBundesbaugesetzSchlußstein einer Wegstrecke von sechzig Jahren. Bundesbauminister Schneider zum neuen Baugesetzbuch.Zeitschriftenaufsatz120124