Quast, Gerd1980-02-012020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251974https://orlis.difu.de/handle/difu/448195Hamburg verfolgte bei der Gestaltung des Verwaltungsrechtsschutzes im 19.Jahrhundert den Weg des sogenannten Justizstaatsprinzips, dessen Hauptverfechter Otto Bähr war.Den Weg, den das Justizstaatsprinzip von der Verfassung von 1710/12 bis 1922 in Hamburg genommen hat, will die Studie aufzeigen, auch unter dem Gesichtspunkt, daß das heutige System und die Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit weitgehend der ordentlichen Justiz angepaßt und daher in ihr die Gedanken Otto Bährs verwirklicht sind.Der zweite Teil der Untersuchung beschäftigt sich mit der Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hamburg, ausgehend von ersten Forderungen nach der Einrichtung einer solchen Institution bis zur Einsetzung einer allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit 1922, die im Grunde ebenfalls auf dem Justizstaatsprinzip beruhte.VerwaltungsgerichtsbarkeitRechtsstaatsprinzipStaatsorganisationInstitutionengeschichteVerfassungsgeschichteVerwaltungsrechtVerwaltungGeschichteRechtDie Entstehungsgeschichte der hamburgischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.Monographie024383