Bosse, Burkhard Roderich1984-10-112020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/508595In den letzten Jahren ist im deutschen Kreditwesen ein anhaltender Konzentrationsprozeß zu beobachten. Von Ende 1958 bis Ende 1978 ging die Zahl der selbständigen Kreditinstitute um 56,7 Proz. von 13 323 auf 5772 zurück. Blieb die Zahl der kommunalen Sparkassen bis 1968 noch nahezu konstant, so reduzierte sie sich - im wesentlichen infolge von Zusammenschlüssen - von Ende 1968 bis Ende 1978 von 858 auf 611. Die Untersuchung beschränkt sich auf die rechtlichen Probleme, die sich beim Zusammenschluß kommunaler Sparkassen unabhängig von einer kommunalen Neugliederung ergeben. Behandelt werden freiwillige und zwangsweise Zusammenschlüsse von Sparkassen nach dem Sparkassenrecht der verschiedenen Bundesländer sowie allgemeine für Sparkassenzusammenschlüsse relevante wirtschaftsrechtliche Vorschriften (Erlaubnis- und Anzeigepflichten nach dem Kreditwesengesetz, Fusionskontrolle nach den Pargr. 23 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen). chb/difuZusammenlegungSparkassenrechtKonzentrationWirtschaftsrechtFusionskontrolleVerwaltungsrechtSparkasseRechtWirtschaftRechtsprobleme des Zusammenschlusses von Sparkassen.Monographie091255