Zimmermann, Ralph2019-08-232020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520190939-0014https://orlis.difu.de/handle/difu/252347Mit dem Zweiten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts, das im Wesentlichen Anfang 2018 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber auch die Möglichkeit, Leiter kommunaler Eigenbetriebe zu Beamten auf Zeit zu ernennen, in die Sächs-GemO überführt. Diese bereits seit 1994 in Sachsen, zeitweise im Gesetzes-, zeitweise im Verordnungsrang, bestehende Option begegnet allerdings erheblichen (Verfassungs-)rechtlichen Bedenken.Leiter kommunaler Eigenbetriebe als Beamte auf Zeit. Eine verfassungswidrige Altregelung neu aufgelegt?ZeitschriftenaufsatzD1907394GemeindeunternehmenLeitungBeamterVerfassungsrecht