Musil, Andreas2008-12-012020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520070012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/116487Der Beitrag widmet sich zwei Grundbegriffen des Rechts der Staatsfinanzierung, dem Steuerbegriff und dem Non-Affektationsprinzip. Den Zusammenhang beider Begriffe und der dahinter stehenden Prinzipien herauszuarbeiten, ist das Anliegen des Aufsatzes. Es zeigt sich, dass der Steuerbegriff mit seiner Gegenleistungsfreiheit notwendiger Ausdruck des Steuerstaatsprinzips und dessen Umverteilungsfunktion ist. Deshalb müssen auch Begrenzungen der Steuererhebung durch Verhältnismäßigkeits- und Halbteilungsgrundsatz im Rahmen der Freiheitsrechte im Regelfall scheitern. Auf der Ausgabenseite verhindert das Non-Affektationsprinzip eine zu intensive Bindung des Haushaltsgesetzgebers durch gesetzliche Vorfestlegungen im Rahmen von Zwecksteuern. Beide Begriffe sichern die Freiheit des Gesetzgebers und damit auch das demokratische und sozialstaatliche Prinzip des Grundgesetzes.Steuerbegriff und Non-Affektationsprinzip.ZeitschriftenaufsatzD0803341SteuerStaatFinanzierungBegriffsbestimmungÖffentliche Aufgaben