Kempny, Simon2020-01-242020-01-242022-11-252020-01-242022-11-2520200012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/258434Mit der jüngsten, Anfang April letzten Jahres in Kraft getretenen Grundgesetzänderung hat der verfassungsändernde Gesetzgeber festgeschrieben, dass Finanzhilfen des Bundes an die Länder künftig nicht mehr gewährt werden dürfen, wenn die Länder ihre eigenen Ausgaben in dem betroffenen Bereich kürzen. Der Beitrag zeigt erste Ansätze zur Deutung der neueingefügten Verfassungsbestimmung auf.Die Bedingung der Zusätzlichkeit der Bundesmittel im neuen Finanzhilfenrecht des Grundgesetzes. Zur Deutung des Art. 104b Abs. 2 Satz 5 GG in der seit dem 04.04.2019 geltenden Fassung.Zeitschriftenaufsatz5471-92139152-XBundesfinanzhilfeGrundgesetzFöderalismusFinanzierungsleistungFinanzausgleichFinanzhilfeBundesland