Wiegand, Frank-Michael1988-11-232020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261987https://orlis.difu.de/handle/difu/545765"Notabeln" stammt vom französischen "Les notables", die im Frankreich des frühen 19. Jahrhunderts als Freiberufler und Kaufleute zur bürgerlichen Oberschicht gehörten. Die französische Verwaltung des zu Beginn des 19. Jahrhunderts durch Napoleon besetzten und später zum Teil okkupierten Nordwestdeutschland war bemüht, eine Reihe von Aufgaben unter ihrer Aufsicht auf geeignet erscheinende ehemalige Amtsträger sowie angesehene Bürger und Kaufleute zu delegieren. Der Ausdruck für diese Personengruppe, eben "les notables", wird zu dieser Zeit in Hamburg allgemein bekannt geworden sein. Zwei der drei Wahlarten, die das Wahlrecht zur Bürgerschaft seit 1859 unterschied, waren ohne weiteres auf einen Begriff zu bringen: die "Allgemeinen Wahlen" und die "Grundeigentümer-Wahlen". Die dritte wurde in amtlichen Texten als "Wahl der bürgerschaftlichen Mitglieder von und aus den Gerichten, Deputationen usw." umschrieben, die schließlich, weniger umständlich, in die "Notabelnwahlen" umbenannt wurde. Die Geschichte des Notabelnwahlrechts in Hamburg ist Gegenstand der Untersuchung. Die Entstehungsbedingungen, die Etablierung und die Veränderungen dieses Wahlrechts werden mit Hilfe zahlreichen Quellenmaterials dargestellt. ara/difuWahlenWahlrechtAbgeordneterVerfassungsrechtRechtsgeschichteVerfassungsgeschichteInstitutionengeschichteKommunale VertretungskörperschaftStadtgeschichteWissenschaft/GrundlagenGeschichteDie Notabeln. Untersuchungen zur Geschichte des Wahlrechts und der gewählten Bürgerschaft in Hamburg 1859-1919.Monographie133241