Brand, Michael2016-09-142020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252015978-3-8300-8418-1https://orlis.difu.de/handle/difu/236604Der Autor arbeitet Problemstellungen auf und erarbeitet eine Konfliktlösung, indem auf den dargestellten Grundlagen und einer Analyse des nichtgeschriebenen Rechtsgrundsatzes Sachbescheidungsinteresse aufbauend im Ergebnis insbesondere die Tatbestandsmerkmale und Anwendungsvoraussetzungen der mit Art. 68 Abs. 1 Satz 1, 2. Hs. BayBO wieder geschaffenen Ablehnungsbefugnis bestimmt werden. Untersucht wird im Zuge dessen auch das Wechselspiel von Abweichungsantrag, Prüfungsumfang und Sachbescheidungsinteresse. Weiterhin wird eine gesetzestextliche Neukonzeption als Alternative zu Art. 68 Abs. 1 Satz 1, 2. Hs. BayBO vorgeschlagen. Schließlich werden die Konsequenzen für den verbliebenen Nachbarschutz geklärt. Dieser annexähnliche dritte Teil zum Problem des Drittschutzes im Sach- und Rechtszusammenhang befasst sich insbesondere mit der Frage nach etwaigen unmittelbaren oder mittelbaren Drittwirkungen der gesetzlichen Neuregelungen in Art. 63 Abs. 2 Satz 2, 2. Hs. und Art. 68 Abs. 1 Satz 1, 2. Hs. BayBO sowie nach (noch) verbliebenen bzw. möglicherweise auch neu geschaffenen Anknüpfungspunkten für die nachbarliche Anfechtung der Baugenehmigung.Das deregulierte vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach bayerischem Recht. Prüfungsumfang und Sachbescheidungsinteresse.MonographieDW30336BaurechtBauordnungsrechtBaugenehmigungGenehmigungsverfahrenNachbarrechtRechtsschutzDeregulierungVereinfachung