1981-01-072020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251979https://orlis.difu.de/handle/difu/469092Die Klägerin beantragte vergeblich eine Baugenehmigung für die Einrichtung eines Winterabstellplatzes für fünfzig Wohnwagen auf ihrem Grundstück in der Nähe der Ostseeküste. Die Siedlung, zu der das Grundstück gehört, besteht aus zwei landwirtschaftlichen Betrieben sowie zwei weiteren Wohnhäusern und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Die Klägerin meint, das Vorhaben sei nach § 34 Bundesbaugesetz zu beurteilen, weil die Siedlung einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil darstellt. Klage und Berufung blieben erfolglos. Aus der Begründung wird zitiert. gfRechtBundesbaugesetzWinterabstellplatzWohnwagenBaugenehmigungNutzflächeParagraph 29Paragraph 35AußenbereichRechtsprechungWinterabstellplätze für Wohnwagen. § 43 LPflegG, §§ 29, 35 BBauG. OVG Lüneburg, Urteil vom 11.7.1978 -I A 58/76.Zeitschriftenaufsatz050009