Heilshorn, TorstenEdelbluth, Markus2010-11-112020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252010https://orlis.difu.de/handle/difu/144396Kommunen müssen sich häufig mit unerwünschten Bauvorhaben auf ihrem Gebiet auseinandersetzen. Die Einreichung eines Bauantrags oder in einer Anzeige im Kenntnisgabeverfahren kann für die Gemeinde Anlass sein, die betreffenden Flächen einer anderen als der bislang zulässigen Nutzung zuzuführen. Im Planungsrecht stehen Städten und Gemeinden verschiedene Instrumente zur Verfügung, um bauliche Nutzungen einzuschränken oder aufzuheben. Dafür müssen jedoch städtebauliche Gründe gegeben sein, die gewichtig genug sind, um die entgegenstehenden privaten Nutzungsinteressen zu überwinden. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss im Einzelfall sorgfältig untersucht werden, soll ein Bebauungsplan nicht Gefahr laufen, im Normenkontrollverfahren aufgehoben zu werden. Insbesondere auf die Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit der verfolgten städtebaulichen Konzepte ist ein besonderes Augenmerk zu richten. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag Steuerungsinstrumente vorgestellt und erläutert sowie mit Fallbeispielen verdeutlicht.Die planerische Steuerung von Bauvorhaben.ZeitschriftenaufsatzDH16942BaurechtPlanungsrechtBauprojektBaugenehmigungPlanungshoheitPlanungszielPlanungsinstrumentBebauungsplanAbwägungBaugesetzbuch (BauGB)SteuerungsinstrumentVerhältnismäßigkeitEinvernehmenFallbeispiel