Haller, Siegfried1992-09-232020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/573156Diese Untersuchung gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Entwicklung jener in Ludwigshafen wohnhaften Jugendlichen und Heranwachsenden von 14 bis unter 21 Jahren, welche als Betreuungsfälle der Jugendgerichtshilfe des Stadtjugendamtes eine Verhandlung vor dem Jugendgericht hatten. Kinder unter 14 Jahren gelten nicht als strafmündig. Folgt man dem in der Studie gewählten Ansatz, nur die tatsächlich vom Jugendgericht zu einer Strafe verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden (ohne Verkehrsdelikte und Mehrfachanklagen pro Jahr) als den "harten" Kern der Jugendkriminalität zu betrachten, so hat sich die Situation in Ludwigshafen absolut gesehen entspannt. Der starke Rückgang der 14- bis 21-jährigen in den 80er Jahren um mehr als 1/3 hat auch zu einer Abnahme der Zahl der verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden geführt, seit 1980 um etwa ein Viertel. geh/difuJugendkriminalitätJugendgerichtshilfeStrukturanalyseSozialstrukturJugendhilfeSozialarbeitBevölkerung/GesellschaftSozialverhaltenJugend vor Gericht. Eine Strukturuntersuchung der Klientel der Jugendgerichtshilfe in Ludwigshafen am Rhein 1985 bis 1990.Graue Literatur161169