Ruf, Dietmar2013-12-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252013https://orlis.difu.de/handle/difu/213564Ziel der Baugesetzbuch (BauGB)-Novelle durch das Gesetz vom 11.06.2013 sind die Stärkung der Innenentwicklung und Anpassungen bei der Baunutzungsverordnung. So wird zur Stärkung der Innenentwicklung geregelt, dass sich die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung zu vollziehen hat. Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich oder als Wald genutzten Flächen muss besonders begründet werden. Außerdem wird den Gemeinden die Ausübung ihres gemeindlichen Vorkaufsrechts erleichtert. Durch die Änderung der Baunutzungsverordnung werden Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten in einer den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets angemessenen Größe allgemein zulässig. Zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten wurde eine klarstellende Regelung eingeführt und die gemeindlichen Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung gewerblicher Intensivtierhaltungsanlagen wurden verbessert.Die Novelle 2013 zum Baugesetzbuch und zur Baunutzungsverordnung.ZeitschriftenaufsatzDH20004BaurechtStädtebaurechtNeuordnungBauleitplanungFlächennutzungsplanungBebauungsplanungStadtentwicklungsplanungInnenstadtOrtskernBaunutzungsverordnungGewerbeansiedlungFreizeiteinrichtungTierhaltungKindergartenBaugesetzbuch (BauGB)NovellierungInnenentwicklungFlächeneinsparungVergnügungsstätteMassentierhaltung