Nozon, Steffen2008-06-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520081863-4672https://orlis.difu.de/handle/difu/164263Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und die Implementierung ins deutsche Recht durch die Neufassung des § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) führte zu einem Boom bei der Lärmkartierung und beim Aufstellen von Lärmaktionsplänen, einhergehend mit rechtlichen und fachlichen Diskussionen und steigendem öffentlichen Interesse. Vor dem Hintergrund einer langjährigen Tradition in der kommunalen Lärmminderungsplanung nach dem alten § 47 a BImSchG in der Hansestadt Rostock werden die bisherigen Erfahrungen mit der Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie dargestellt und eine erste vergleichende Bewertung vorgenommen. Für die Lärmminderungsplanung in Rostock ist der Lärmaktionsplan ein wesentlicher aber nicht der einzige Baustein. Die Kommunen sollten die Lärmaktionsplanung nicht als notwendiges Übel, sondern als Chance begreifen. Eine gute Wohn- und Lebensqualität ist letztendlich ein positiver Standortfaktor für die Gemeinden in ihrem Wettbewerb um Einwohner und Investoren. Für die Umsetzung der Aktionspläne ist auch eine weitere fachliche wie finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder notwendig. difuLMP = LAP + x. Praxiserfahrungen mit der Lärmminderungsplanung und Lärmaktionsplanung in der Hansestadt Rostock.ZeitschriftenaufsatzDM08053010UmweltschutzLärmschutzVerkehrslärmStadtverkehrLärmschutzmaßnahmeLärmbelastungLärmkarteKartierungBundesimmissionsschutzgesetzLärmaktionsplanLärmminderungsplanungAktionsplanungEU-Umgebungslärmrichtlinie