Plagemann, Hermann2001-07-132020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520010934-1307https://orlis.difu.de/handle/difu/45852Der mit Wirkung ab 1.1.1997 in den §§ 104ff. SGB VII bestätigte Grundsatz "Haftungsersetzung durch Unfallversicherung" entspricht auch heute noch sozialstaatlichen Grundsätzen und damit auch der Verfassung, wie es das BVerfG sowohl 1973 als auch 1995 entschieden hat. Das ändert nichts daran, dass gerade der Verkehrsunfall Anlass geben muss, die Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale der §§ 104ff. SGB VII genau daraufhin zu überprüfen, ob das erforderliche Zusammenspiel von Unfallversicherungsschutz einerseits und Haftungsausschluss andererseits sachgerecht durchgeführt werden kann. difuVerkehrsunfall als Arbeitsunfall.ZeitschriftenaufsatzDC1704VerkehrsunfallArbeitsunfallArbeitnehmerHaftungHaftungsrechtStraßenverkehrVerkehrKraftfahrzeugUnfallversicherungSchadenshaftungHaftungsausschluss