1988-12-062020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/545998Der Referent geht der Frage nach, ob die im Verwaltungsvollzug anfallenden statistischen Informationen eine für die amtliche Statistik brauchbare Datenquelle bilden.Hierfür wird ein Vergleich mit den Daten versucht, die mit Hilfe der Volkszählung erhoben worden sind.Bewertungsaspekte sind die Gewinnung von Basis-Bestandsdaten, von einer Fortschreibungsbasis, eines Hochrechnungsrahmens für Stichproben, einer Prognosebasis sowie Möglichkeiten für Strukturvergleiche in sachlicher, regionaler und zeitlicher Hinsicht.Im Fazit wird festgestellt, daß trotz der Fülle von Verwaltungsunterlagen zur Zeit nur begrenzte Möglichkeiten der Nutzung durch den Statistiker bestehen.Eine Alternative für eine Volkszählung könnten diese Daten erst dann sein, wenn u. a. zentrale oder überregional einheitlich organisierte Register unter Verwendung einheitlicher Numerungssysteme eingeführt würden.Da in der Bundesrepublik die Einführung eines universell einsetzbaren Personenkennzeichens nicht vorgesehen ist, kann in den Verwaltungsdateien nur eine Informationsquelle gesehen werden, welche die amtliche Statistik ergänzt. bre/difuStädtestatistikVerwaltungSekundärstatistikVerwaltungsregisterVerwaltungsvollzugDatenqualitätPersonenkennzeichenVerwaltungsautomationDatenschutzStatistikVerwaltungStaat/VerwaltungGemeindeNutzung des Verwaltungswissens zur stets aktuellen statistischen Information.Aufsatz aus Sammelwerk133476