1995-06-202020-04-272022-11-292020-04-272022-11-291995https://orlis.difu.de/handle/difu/262757An der Aktenführung in Sozialen Diensten wird seit langem Kritik geübt. Die Einwände beziehen sich zum einen auf fehlende Praktikabilität und zum anderen gibt es grundsätzlich rechtliche und fachliche Bedenken. Die im KJHG konkretisierten Postulate Erforderlichkeit, Objektivität, Aufgabenbezug, Transparenz und Überprüfbarkeit machten grundlegende Veränderungen in der Aktenführung notwendig. Vor diesem Hintergrund bildete sich im Frühjahr 1992 beim Jugendamt der Stadt Essen eine Arbeitsgruppe, die nun in Form einer Dokumentation eine Neuorientierung in diesem Bereich vorlegt. Die Arbeitsanweisung beschränkt sich zunächst auf die Fachgruppen "Allgemeiner Sozialdienst" und "Sozialdienst für Flüchtlinge". Spezielle Erfordernisse anderer Fachgruppen (Pflegekinderdienst, Erziehungsbeistände, intensive sozialpädagogische Einzelhilfe, Adoptionsvermittlung und Heimsachengebiet) werden später ergänzt. difuAktenführung in den Sozialen Diensten des Jugendamtes Essen. Orientierungshilfe und Arbeitsanweisung.Graue LiteraturDR0049VerwaltungOrganisationDatenschutzJugendhilfeJugendamtSozialer DienstAktenführung