Hofmann, Hans2020-08-132020-08-132022-11-262020-08-132022-11-2620200012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/577547Der Modus der Abweichungsgesetzgebung ist als neue Kompetenzart geschaffen worden, um den Ländern auf ausgewählten Kompetenzfeldern die Möglichkeit zu vermitteln, ganz oder teilweise von bundesrechtlichen Regelungen abweichende Gesetze zu beschließen, die auch dann in Kraft bleiben sollten, wenn der Bund seinerseits novelliert. Intention der Reformüberlegungen war, den Landesparlamenten wieder mehr eigenständige Gestaltungsmöglichkeiten zu verschaffen und den Bundesgesetzgeber von den vielfach als zu eng bzw. für einzelne Kompetenztitel als nicht passend empfundenen Anforderungen an die Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebung zu befreien. Bund und Länder hatten sich 2006 darauf verständigt dem Rechtsanwender einen Überblick über den Bestand des abweichenden Landesrechts zu verschaffen, indem die Länder ihr abweichendes Landesrecht jeweils im Bundesgesetzblatt veröffentlichen lassen. Allerdings mehren sich in der Wissenschaft Zweifel, ob diese Meldungen den Bestand des abweichenden Landesrechts tatsächlich vollständig wiedergeben werden oder sogar von Meldungen abgesehen wird.Die Abweichungsgesetzgebung - Fluch oder Segen? Beobachtungen aus der Staatspraxis seit der Föderalismusreform I 2006.Zeitschriftenaufsatz2139152-X5471-9BundesrechtLandesrechtBundeslandGesetzgebungGesetzgebungskompetenzFöderalismusAbweichungRechtspraxisAbweichungsgesetzgebungFöderalismusreform