Thiel, Günter2010-02-252020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520090174-4984https://orlis.difu.de/handle/difu/143281Die kostenmäßige Beteiligung von Grundstückeigentümern in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten erfolgt bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen durch die Erhebung von Ausgleichsbeiträgen, die eine höchst komplizierte Aufgabe in den Kommunalverwaltungen darstellt und sich damit nicht von der Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen sowie Kostenerstattungsbeträgen unterscheidet. Die vielschichtigen Probleme in der Rechtsanwendung und -durchsetzung im Beitrags- und Betragsrecht führen häufig dazu, dass nicht nur ein großes Erklärungsdefizit bei den zahlungspflichtigen Grundstückseigentümern besteht, sondern gerade auch bei den Stadt- und Gemeinderäten, die die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausgleichsbetragserhebung schaffen müssen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte am 1.1.2007 wurde durch Paragraph 154 Abs. 2a des Baugesetzbuches (BauGB) den Kommunen ein zweites Verfahren zur Erhebung von Ausgleichsbeiträgen zur Verfügung gestellt - neben dem Bodenwertermittlungsverfahren, aufgrund dessen die Erhebung von Ausgleichsbeiträgen nach Paragraph 154 Ab. 1 und 2 BauGB beruht. In dem Beitrag werden die Neuregelungen erläutert, kommentiert und an einem Beispiel verdeutlicht.Ausgleichsbeiträge in Sanierungsgebieten.ZeitschriftenaufsatzDH15824BaurechtStadtsanierungSanierungsgebietInnenstadtGrundstückEigentümerBeitragBemessungsgrundlageGrundstückswertWertermittlungWertsteigerungBaugesetzbuch (BauGB)InnenentwicklungAusgleichsbetrag