Deimer, Josef1990-08-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/556820Oberbürgermeister Josef Deimer thematisiert in seiner Redeskizze u.a. die Rechtsgrundlagen der Kulturarbeit der Kommunen, wobei er sich dagegen ausspricht, den Kultursektor "durch und durch zu verrechtlichen, ihn bis ins Detail zu regeln und damit Ideenreichtum und Phantasie auszuschalten". Kommunale Kulturarbeit ist als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe einzustufen, mit Ausnahme von Denkmalschutz und Heimatpflege, die als Pflichtaufgabe definiert werden. Kunst und Künstler können gefördert werden, was nicht bedeutet, daß kommunale Kulturarbeit alles und jedes aufführen und unterhalten muß. Vielmehr können inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden. mo/difuRedeskizzeKulturKulturpolitikSubsidiaritätsprinzipKulturarbeitSelbstverwaltungsaufgabeKulturförderungVerwaltungBildung/KulturBildungseinrichtungMusikhearing im Kulturpolitischen Ausschuß der CSU am 17. November 1988. Redeskizze.Graue Literatur144764