2001-07-132020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520010934-1307https://orlis.difu.de/handle/difu/45819Ein oder mehrere Verkehrszeichen, die (auch gemeinsam mit Zusatzschildern) auf einer Trägerfläche (Tafel) aufgebracht sind, stehen selbständig ausgeführten Verkehrszeichen in jeder Hinsicht gleich, sofern sie nur im Übrigen nach Inhalt und Gestaltung den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Bayerisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.1.2001 - 1 ObOWi 665/2000. difuMehrere Verkehrszeichen auf einer Trägerfläche.ZeitschriftenaufsatzDC1671VerkehrStraßenverkehrStraßenverkehrsregelungVerkehrssicherheitVerkehrszeichenStraßenverkehrsordnung