Kniep, Klaus1984-06-252020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/506184Die Baunutzungsverordnung hat durch die Novelle 1977 ein neues Baugebiet, nämlich das sog. besondere Wohngebiet zur Verfügung gestellt, um besonderen städtebaulichen Situationen besser Rechnung tragen zu können. Die Mischnutzung nach § 4 a setzt eine wesentliche Bebauung des Gebietes bereits voraus. Im Gegensatz zu anderen Baugebietsfestsetzungen definiert § 4 a keinen maximal zulässigen Störgrad für die Zulässigkeit von Betrieben, stattdessen ist ein Vorhaben vertretbar, wenn es mit der Wohnnutzung vergleichbar ist. Das besondere Wohngebiet bietet die Möglichkeit, Gemengelagen zu ordnen. hgRechtBaunutzungsverordnungWohngebietWohnnutzungMischnutzungImmissionswertStädtebauGewerbenutzungGemengelageParagraph 4Aktuelle Probleme der Bauleitplanung. Zur Zulässigkeit gewerblicher Bauvorhaben in besonderen Wohngebieten, § 4a Baunutzungsverordnung.Zeitschriftenaufsatz088732