Löhr, DirkBraun, Oliver2018-05-042020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520171616-0991https://orlis.difu.de/handle/difu/248290Obwohl das Erbbaurecht sowohl aus Sicht des Erbbauverpflichteten wie aus der Perspektive des Erbbauberechtigten viele Vorteile gegenüber dem Volleigentum an einer Immobilie haben könnte, gilt es doch v. a. für die Erbbauberechtigten vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Niedrigzinsniveaus als nachteilig. Mit Blick auf den Erbbauzins (als zentralem Parameter in Erbbaurechtsverträgen) zeigt der Artikel auf, dass die mangelnde Attraktivität insbesondere auf eine nicht marktkonforme Anwendung des Erbbaurechts zurückzuführen ist. Der Erbbauberechtigte übernimmt nämlich im Vergleich zum Volleigentümer einer Immobilie Risiken, die kompensiert werden müssten - was bei den hierzulande vorherrschenden Verträgen in unzureichender Weise geschieht. Allerdings kommt es auch auf die Art und Weise der Kompensation an. Marktgerechte Erbbaurechte vermögen gegenüber dem Volleigentum Vorteile zu erzeugen, die sich Erbbauberechtigte und Erbbauverpflichtete aufteilen oder Dritten zukommen lassen können - wie z. B. im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung.Erbbaurechte als finanztechnische Strukturierungsvariante - ein Vergleich dreier Modelle.Ground leases as subject of financial engineering - a comparison of three models.ZeitschriftenaufsatzDM18010252BodenrechtBodenBodenpreisBodenpolitikErbbaurechtEigentumFinanzierungRenditeImmobilieKompensationBeispielrechnung