Schmid, Volker1980-01-302020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261976https://orlis.difu.de/handle/difu/430874Aus der Sicht des Völkerrechts stellen sich bei der Verunreinigung des Rheins, die ihn zur Trinkwassernutzung weitgehend ungeeignet macht, im wesentlichen zwei Fragen a) Handeln die Rheinanliegerstaaten völkerrechtswidrig, wenn sie eine die Trinkwassernutzung von Mitanliegerstaaten gefährdende Verunreinigung des Rheins zulassen b) Können aus dem Völkerrecht Ansätze entwickelt werden, nach denen eine noch zu bestimmende Verunreinigungskapazität des Rheins unter den Rheinanliegerstaaten zu teilen ist Bislang bestehen keine nennenswerten völkerrechtlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Gewässerverunreinigung innerhalb des Rheineinzugsgebiets. Völkergewohnheitsrechtlich werden die Pflichten der Rheinanliegerstaaten hinsichtlich der Verunreinigung von folgenden Prinzipien bestimmt a) drainage basin concept; b) Verunreinigungsverbot; c) equitable share Prinzip. Aus diesen Prinzipien folgen die Grundsätze, nach denen unter den Anliegerstaaten ein Schadensausgleich für die durch die Verunreinigung entstandenen Schäden stattzufinden hat.GewässerschutzVölkerrechtWasserrechtWasserwegWasserwirtschaftUmweltschutzRechtPolitikDer schmutzige Rhein. Kann das Völkerrecht helfen? Völkerrechtliche Ansätze zu einer rationalen Gewässerschutzpolitik.Monographie004942