Kalos, Georg1994-07-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251993https://orlis.difu.de/handle/difu/84305Ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren konnte bisher eine Vor-Ort-Sanierung kontaminierter Böden nicht eingeleitet werden. Mit den Änderungen des Genehmigungsrechts, die am 1. Juli 1993 inkrafttraten, wurde dieser bürokratische Weg bei der Beseitigung akuter Umweltschäden, umfangreicher Altlasten oder räumlich begrenzter Schadstoffbelastungen endlich abgebaut. Für "weiche" Sanierungsverfahren wurden außerdem die Genehmigungsverfahren für den Langzeitbetrieb deutlich vereinfacht. (shm)Genehmigungspraxis vereinfacht.ZeitschriftenaufsatzI94020469UmweltschadenGenehmigungsverfahrenDeponieKosteneinsparungAltlastensanierungBodenwäscheSchadstoffbelastungVerwaltungsaufwandKontamination